Am 14. September 2019 wird die sogenannte "zweite Stufe" der Umsetzung der "EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2)" wirksam.
Deren Ziele ist es:
die Sicherheit im Zahlungsverkehr zu erhöhen
den Verbraucherschutz zu stärken
Innovationen zu fördern und
den Wettbewerb im Markt zu steigern