Wichtige Informationen auf einen Blick:
Ab dem 11. Dezember 2019 (und dann alle 90 Tage) ist bei der Anmeldung in den Internet-Anwendungen und in der VR-Banking-App (ohne die Geräteregistrierung) eine TAN-Eingabe erforderlich.
Eine automatische Abmeldung aus der Anwendung erfolgt nach fünf Minuten Inaktivität
Beim Aufruf des Finanzmanager ist eine TAN-Eingabe erforderlich. In der aktuellen VR-BankingApp ist der Finanzmanager nicht mehr vorhanden.
Bereitstellung einer Schnittstelle für Drittdienstleister